Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude
Reduzierung der Fördersätze in den Bafa Energieberatungsprogrammen (EBN und EBW) an dem 07.08. bzw. 12.08.2024. Die Fördersätze werden von bisher 80% auf 50% des förderfähigen Beratungshonorars reduziert. Die max. Zuschussbeträge werden um 50% abgesenkt.Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die Förderung 50% des förderfähigen Beratungshonorars, max. 650 Euro.
Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten beträgt die Förderung 50% des förderfähigen Beratungshonorars, max. 850 Euro.
Die aktuellen Förderbedingungen für die Energieberatung Wohngebäude und alle weiteren Informationen finden Sie auf den Seiten des Bafa.
Für Nichtwohngebäude beträgt die Förderung im Modul 2 Energieberatung DIN V 18599 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab.
Die aktuellen Förderbedingungen für die Energieberatung Nichtwohngebäude und alle weiteren Informationen finden Sie auf den Seiten Bafa.