Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude

Wohngebäude:
Mit dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ wird es Haus- und Wohnungseigentümern ermöglicht, die in ihren Gebäuden vorhandenen Energieeinsparpotentiale mit Unterstützung des Sachverstandes von Experten auf sinnvolle Weise zu nutzen. Es werden individuelle Maßnahmenpakete zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen und die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen berechnet. Das Beratungsergebnis bietet eine solide Grundlage für Energie einsparende Investitionen. (Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)

Die Gebäudeenergieberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Der Zuschuss beträgt derzeit 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650,– Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie  850,– Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.

Nichtwohngebäude:
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. (Quelle: BAFA)

Die Gebäudeenergieberatung wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

> Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
> Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
> Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Alle Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.

Die Gebäudeenergieberatung vor Ort erfolgt in drei Schritten:

  • Die Erhebung des Ist-Zustandes vor Ort
  • Die Erstellung des Beratungsberichtes bzw. des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Das persönliche Beratungsgespräch vor Ort
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Ablauf der Gebäudeenergieberatung erhalten Sie bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die Beantragung des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung erfolgt durch den Beratungsempfänger. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Unabhängig davon wird auch eine Gebäudeenergieberatung für Gebäude durchgeführt, welche ggf. die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen.

Inhalt der Gebäudeenergieberatung:

  • Berechnung des Energiebedarfs von Bestandsobjekten und Neubauten
  • Erstellung von Modernisierungsvarianten bzw. Modernisierungskonzepten
  • Bauteilbezogene Modernisierungsvorschläge aller Außenbauteile (Dach / Außenwände / Fenster / Türen / Kellerdecke)
  • Beurteilung der Heizungsanlage, mit Vorschlägen zur Optimierung / Reduzierung des Energiebedarfs
  • Vorschläge zum Einsatz regenerativer Energien
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges mit Kostenschätzung

Ein nächster Schritt wäre dann eine Ausschreibung bzw. Vergabe der Bauleistungen und die Begleitung der Arbeiten während der Ausführung.

Ich berate Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.